- Offizieller Beitrag
Für Belastungen der Hausbank im Rahmen ihrer Dienstleistung (Bsp. Bankgebühren, Kontoführungsgebühren) werden keine SEPA-Mandate benötigt. Die EU-Verordnung 260/2012 schließt dies über den Artikel 1 a) Zahlungsvorgänge, die von Zahlungsdienstleistern intern und untereinander, auch durch ihre Agenten oder Zweigniederlassungen, auf eigene Rechnung ausgeführt werden; aus, wenn der Einzug nicht über ein anderes Kreditinstitut erfolgen soll.