- Offizieller Beitrag
Mit der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZZV) - der Postbank können im Inland Zahlungsaufträge mit bis zu 1.500 Euro durchgeführt werden. Beim Empfänger erfolgt die Auszahlung dabei wahlweise als Barauszahlung, oder die Einreichung zur Gutschrift auf einem Girokonto analog zu einem Scheck. Der Auftraggeber kann diese beispielsweise direkt aus SAP erzeugen und über sein E-Banking-System versenden. Die Basis auf der die Datei erstellt wird ist das DTAUS-Format. Grundsätzlich sind "Alt-Formate" nach dem 01.02.2014 durch die EU-Verordnung nicht mehr erlaubt. Die Postanweisung fällt dabei nicht darunter und kann weiter genutzt werden.
ACHTUNG!!! Siehe dazu auch Hinweis 2367543 Format ISO20022 PAIN 001.001.05
ZZV-Zahlungen werden nicht durch ein Banken-Clearing abgewickelt und haben als Empfänger natürliche Personen und nicht etwa ein Girokonto. Die Änderung auf IBAN und BIC kann aufgrund der Datensatzstruktur nicht mit IBAN und BIC angereichert werden, bzw. ist in dem Zusammenhang auch nicht erforderlich.