- Offizieller Beitrag
Der Hinweis 2002427 beschreibt eine Steuerung der Lastschriftankündiung eines Debitoren im FI - Beispiel:
- Die Lastschriftankündigung für einige Posten ist bereits über die Rechnungsstellun erfolgt
- Die Lastschriftankündigung für einige Posten muss über den Zahllauf (F110) erfolgen
Ist der Beleg bereits über die Rechnung prenotifiziert worden, ist eine erneute Ankündigung über den Zahllauf nicht mehr notwendig. Dazu muss der FI-Beleg als angekündigt markiert werden (Beispielsweise über einen Zahlwegzusatz).
Die Pflege des Zahlwegzusatz erfolgt über den View V_T042F
Die Belege, für die bereits eine Lastschriftankündigung erfolgt ist, können mit dem Zahlwegzusatz versehen werden.
Der Lastschrifteinzug erfolgt dann in zwei Schritten:
Der Lastschrifteinzug erfolgt ohne Ankündigung. Dazu wird in der freien Selektion der Zahlwegzusatz (BSEG-UZAWE) eingetragen.
Im zweiten Lastschrifteinzug erfolgt it einer Lastschriftankündigung. Dazu wird in der freien Selektion der Zahlwegzusatz ausgeschlossen (BSEG-UZAWE).