Die Belastung/Gutschrift der Zahlungsaufträge erfolgt mit der Verbuchung des Kontoauszugs. Für die kurzfristige Finanzdisposition ist die Aufnahme bzw. Zuordnung in eine Dispositions-Ebene empfehlenswert, da zum Zeitpunkt des Zahllaufs keine Buchung auf dem Verrechnungskonto erfolgt.